ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des Reiseprogramms und können nicht unabhängig davon betrachtet werden.
2- Sollte nicht genügend Teilnahme für die Reise erreicht werden, kann das Reisebüro die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem Abreisedatum stornieren. In diesem Fall wird die Stornierungsinformation dem Gast mitgeteilt. Der volle Reisepreis wird dem Gast erstattet. Bei der Erstattung zusätzlicher, außerhalb der Reise gebuchter Leistungen wird auch der vom Reisebüro gebuchte Inlandsanschlussflug erstattet. Wurde für den Gast im Zusammenhang mit der Nutzung von Visa-Dienstleistungen und der Reisekrankenversicherung ein Visumantrag gestellt, können diese Leistungen aufgrund ihrer Nutzung nicht erstattet werden. Wurde kein Visumantrag gestellt, werden das Visum und die Reisekrankenversicherung storniert und die Gebühren erstattet. Hat der Gast den Inlandsanschlussflug bei einem anderen Anbieter als dem Reisebüro erworben, kann er im Falle einer durch das Reisebüro stornierten Reise von diesem keine Erstattung verlangen. Der Gast akzeptiert beim Kauf der Reise im Voraus, dass das durch die Stornierung der Reise entstehende materielle und immaterielle Verlust nicht vom Reisebüro getragen werden kann.
3- Sollte nicht genügend Teilnahme für die Reise erreicht werden, ist das Reisebüro berechtigt, die Reise nach eigenem Ermessen nicht zu stornieren. In diesem Fall wird die Reise für den Gast individuell durchgeführt, und die im Paket enthaltene Reiseleitung umfasst nur den Transfer bei An- und Abreise ins Ausland.
Stornierung und Änderungen
4- Bei unseren Reisen werden die zur Beförderung gehörenden Tickets zum Zeitpunkt der Buchung ausgestellt. Bei Stornierungen, die mehr als 30 Tage vor dem Reisetermin erfolgen, werden die nicht stornierbaren, nicht änderbaren und nicht erstattbaren Flugticketkosten als Strafbetrag berechnet.
5- Unsere Gäste haben das Recht auf eine kostenfreie Stornierung, sofern sie dem Reisebüro dies schriftlich bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn mitteilen; ausgenommen sind Flugtickets, die vom Reisebüro bereits an die Fluggesellschaft gezahlt wurden und/oder verbindlich zugesagt wurden. Bei einer Stornierung weniger als 31 Tage vor Reisebeginn kann eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des Reisepreises abzüglich des Flugticketpreises erhoben werden. Bei einer Stornierung 15 Tage oder weniger vor Reisebeginn kann die gesamte Reisepreissumme als Stornogebühr erhoben werden. Bei einem Stornierungsantrag können die Erstattungsbedingungen für zusätzliche Leistungen wie Inlandsanschlussflug, Visumdienstleistung oder Reisekrankenversicherung je nach Stornierungszeitpunkt variieren; daher sollten die Erstattungsmöglichkeiten im Voraus erfragt werden. Das Reisebüro kann hinsichtlich der Stornierung und Erstattung zusätzlicher Leistungen keine Zusage machen.
Reiseleitung und Zusatzleistungen
6- Die im Programm angegebenen Tage und Uhrzeiten der Touren können von der Reiseleitung je nach Öffnungs- oder Schließungsstatus der Museen, Sehenswürdigkeiten und Wetterbedingungen vor Ort geändert werden. Während der Touren können auch andere Reiseleiter die Gruppe begleiten.
7- Die im Reisepaket enthaltenen Panoramastadtrundfahrten sind Rundfahrten zur allgemeinen Vorstellung der Städte, werden im Fahrzeug mit Erläuterungen der Reiseleitung durchgeführt und dauern höchstens 2–3 Stunden; sie beinhalten keine Eintritte in Museen oder Sehenswürdigkeiten. Falls Panoramatouren, einschließlich der im Programm angegebenen anderen Touren, an dem vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit aufgrund von Sperrungen durch lokale Behörden, geschlossenen Wegen wegen Veranstaltungen oder wegen Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden können, übernimmt das Reisebüro keine Verantwortung für die Nichtdurchführung. Einige Touren können bei gesperrten Straßen oder an Orten, an denen Fahrzeugzugang nicht gestattet ist, nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.
8- Unsere Reiseleitung kann, unter Berücksichtigung des Inhalts der Touren sowie der Teilnehmerzahl und des geschlossenen Status von Museen und Sehenswürdigkeiten, Änderungen an den Tagen von Stadt- und/oder Zusatztouren vornehmen. Dies gilt auch bei möglichen Änderungen der Flugzeiten.
9- Bei Touren mit Speedbooten ist Folgendes zu beachten: Direkt vor dem Einsteigen sollte keine schwere Mahlzeit eingenommen und nicht zu viel Wasser getrunken werden. Gäste mit Magen-, Rücken- oder Nackenbeschwerden sowie schwangere Gäste müssen ihre Reiseleitung darüber informieren.
10- Wenn an den im Preis enthaltenen Leistungen aufgeführte Tour- oder Verpflegungsleistungen nicht in Anspruch genommen werden, erfolgt keine Erstattung.
Informationen zu Flügen
11- Das Reisebüro ist lediglich Vermittler zwischen der Fluggesellschaft und dem Passagier. Im Falle möglicher Streitigkeiten gelten neben den einschlägigen Bestimmungen des türkischen Rechts auch das Haager Protokoll und die Warschauer Konvention.
12- Bei Linien- und Sonderflügen kann es zu Verspätungen oder Flugzeitänderungen kommen. Das Reisebüro ist verpflichtet, diese Änderungen so früh wie möglich mitzuteilen. Der Passagier kauft die Reise unter Kenntnis und Akzeptanz des Risikos von Änderungen oder Stornierungen der Flugzeit.
13- Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren zahlen nur die Flughafensteuer.
14- Gemäß den Regeln der Fluggesellschaft wird bei Hin- und Rückflugtickets der Rückflug von der Fluggesellschaft storniert, wenn der Hinflug nicht genutzt wird.
15- Für Personen, die an Flugreisen teilnehmen, sind die erforderlichen Check-in- und Boarding-Vorgänge persönliche Angelegenheiten und müssen vor dem Flug von den Gästen an den Flughäfen, an den jeweiligen Schaltern der Fluggesellschaften oder online auf den Websites der Fluggesellschaften durchgeführt werden.
16- Last-Minute-Verspätungen und Gate-Änderungen werden an Flughäfen durch Lautdurchsagen bekannt gegeben und auf den Informationsanzeigen angezeigt. Diese Informationen müssen von den Gästen selbst verfolgt werden.
17- Gäste, die gemäß den Regeln der Fluggesellschaften nicht zur angegebenen Zeit am angegebenen Flughafen erscheinen, den Check-in und Boarding nicht rechtzeitig durchführen oder zwar rechtzeitig durchgeführt haben, aber nicht in das Flugzeug einsteigen, können nicht reisen; dafür übernimmt das Reisebüro keine Verantwortung. Alle Kosten für neue Hin- und Rückflugtickets sowie Transfers im Zielgebiet, die erforderlich sind, um an der Reise teilzunehmen, gehen zu Lasten der Gäste.
18- Das allgemeine Freigepäck für aus der Türkei startende Flüge beträgt 20 kg. Diese Gewichtsgrenze kann je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Falls innerhalb des Zielgebiets Inlandsflüge stattfinden, kann das Freigepäck dort auf 15 kg reduziert sein. Übergepäckbestimmungen und -preise werden von den Fluggesellschaften festgelegt und liegen nicht in der Verantwortung des Reisebüros.
19- Für Gäste, die ihre Flugtickets mit Meilen auf Business oder First Class upgraden möchten, kann das Upgrade nach Ausstellung der Tickets je nach Verfügbarkeit der Fluggesellschaft durchgeführt werden (bitte prüfen Sie Ihre Mitgliedsfluggesellschaft). Es wird keine Meilengarantie für jeden Flug gegeben. Bitte prüfen Sie, ob die Programmtickets für ein Upgrade geeignet sind.
20- Bei einigen Fluggesellschaften können Verpflegung sowie Online-Check-in kostenpflichtig sein.
Weitere Hinweise
21- Das Reisebüro übernimmt keine Verantwortung für Änderungen oder Stornierungen, die der Gast direkt mit dem Hotel vornimmt. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen des Reisebüros.
22- Wenn im Reiseprogramm Hotels ohne Nennung des Namens, sondern nur mit Kategorienangabe aufgeführt sind und/oder für dieselbe Destination Optionen angeboten werden, wird das Reisebüro den Gast 48 Stunden vor Reisebeginn informieren.
23- Bei Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels in besonderen Zeiträumen weiter entfernt von den angegebenen Standorten oder Kilometern liegen. In diesem Fall wird das Reisebüro 15 Tage vor dem Abreisedatum informieren.
24- Bei der Anmeldung zur gebuchten Reise müssen Vor- und Nachname, Geburtsdatum und Passnummer genau so angegeben/eingegeben werden, wie sie im Reisepass stehen. Die Flugtickets werden auf Grundlage dieser Angaben ausgestellt. Stornierungs- oder Änderungsgebühren für Flugtickets, die aufgrund falscher Angaben entstehen, werden den Gästen berechnet.
25- Um Ihr Mobiltelefon im Ausland nutzen zu können, prüfen Sie bitte vor der Abreise aus der Türkei bei Ihrem Mobilfunkanbieter, ob Ihr Telefon für die Nutzung im Ausland freigeschaltet ist.
26- Die Check-in-Zeit im Hotel ist 15:00 Uhr, die Check-out-Zeit 12:00 Uhr.
27- Wünsche bezüglich des Zimmers, die vom Reisebüro an das Hotel weitergeleitet werden, wie z. B. ein Zimmer in einer höheren Etage, nahe an Gemeinschaftsbereichen, Raucher-/Nichtraucherzimmer oder Bettart, werden nach Möglichkeit gemäß der Verfügbarkeit des Hotels berücksichtigt. Die Erfüllung dieser Wünsche hängt jedoch von der Verfügbarkeit beim Check-in ab und kann vom Reisebüro nicht garantiert werden.
28- Das in Hotels angebotene Frühstück unterscheidet sich vom in der türkischen Küche üblichen reichhaltigen Frühstück. Es wird in der Regel als kontinentales Frühstück mit begrenzter Auswahl wie Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee serviert und kann für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Raum angeboten werden.
29- In manchen Fällen kann anstelle eines Doppelbetts ein Zimmer mit zwei Einzelbetten vorhanden sein. Die meisten europäischen Hotels bieten Zimmer mit zwei Betten an, die bei Bedarf zusammengestellt werden können.
30- Die Kinder- und Zustellbettpolitik kann je nach Hotel und Zimmertyp variieren.
31- Jedes zusätzliche Bett und jedes Babybett wird auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit des Hotels bereitgestellt und muss vom Hotel genehmigt werden.
32- Die Kapazität für Zustellbetten oder Babybetten im Zimmer beträgt maximal 1.
33- In 3-Bett-Zimmern wird ein Zustellbett verwendet; das für die dritte Person vorgesehene Bett ist kleiner als Standardbetten. 3-Bett-Zimmer bestehen aus 1 großen Bett + 1 Zustellbett. Zustellbetten sind Klappbetten oder sogenannte Coach Beds. Unsere Gäste erklären sich mit der Enge in Zimmern und der Bettart einverstanden, die durch ein zusätzliches Bett in Standardzimmern bei 3-Personen- und/oder Kinderreservierungen entstehen kann.
34- Wenn bei Hotelreservierungen die Anzahl der mit Erwachsenen übernachtenden Kinder oder das Alter der Kinder falsch angegeben wird, kann das betreffende Hotel zusätzliche Gebühren erheben. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei dem Gast, der die falschen Angaben gemacht hat. Das Hotel kann zur Altersprüfung von Kindern einen Ausweis verlangen.
35- Bei Reservierungen mit 2 Erwachsenen + 1 Kind ist für das Kind möglicherweise kein eigenes Bett vorhanden. Kinderpreise gelten nur, wenn das Kind bei zwei Erwachsenen untergebracht ist. Kinderermäßigungen gelten nur für das „einzige Kind“, das in die jeweilige Altersgruppe fällt und bei 2 Erwachsenen übernachtet.
36- Tägliche Wechselkursänderungen werden in die Preise in TL eingerechnet. Es gelten die Kurse zum Zeitpunkt der Zahlung. Zusätzliche Wünsche sowie bestimmte Zusatzleistungen, die Sie im Hotel in Anspruch nehmen können (Minibar, Bügeln usw.), werden vom Hotel separat berechnet. Diese Kosten sind beim Kauf nicht im Preis enthalten und sind während Ihres Aufenthalts direkt an das Hotel zu zahlen.
37- Einige Länder haben unterschiedliche Regelungen bezüglich städtischer, touristischer oder lokaler Steuern. Alle derartigen Stadt-, Tourismus- oder sonstigen Steuern werden bei Ein- oder Ausreise vom Hotel vom Gast eingezogen.
38- Die in den Programmen angegebenen Entfernungen basieren auf Kartenangaben. Verkehr, Wetterbedingungen, geografische Lage des Ziellandes, Straßenarbeiten und andere Bedingungen können die Reisedauer verlängern.
39- Das Reisebüro kann in zwingenden Fällen oder wenn es dies für notwendig erachtet, die Reihenfolge der im Programm aufgeführten Städte sowie die zu nutzende Hauptfluggesellschaft ändern, ohne den Inhalt des Programms zu verändern.
40- Personen, die an der Reise teilnehmen, sind selbst für ihre persönlichen Gegenstände, Taschen, Koffer und Pässe/Ausweise verantwortlich; das Reisebüro haftet nicht für vergessene/verlorene/gestohlene Gegenstände. Falls vergessene Gegenstände gefunden werden, trägt der Eigentümer die Kosten für deren Versendung in das Land und/oder an die Person.
41- Die Teilnehmer der Reise sind verpflichtet, ihre Reiseversicherungspolice sowie bei bestehenden gesundheitlichen Problemen die entsprechenden Medikamente und ärztlichen Atteste mit sich zu führen.
42- Für mögliche zusätzliche Ausgaben kann das Hotel beim Check-in einen von einer offiziellen Stelle ausgestellten Lichtbildausweis/Reisepass sowie eine Kreditkarte oder eine Barkaution verlangen. Die Rückerstattung einer beim Check-out verlangten Kaution ist eine Angelegenheit zwischen Hotel und Gast; das Reisebüro ist daran nicht beteiligt.
Visum und Reisepass
1- Die Reisepässe unserer Gäste müssen ab dem Ende der Reise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
2- Für den Grenzübertritt und damit in den Reisepass Ein- und Ausreisestempel eingetragen werden können, müssen sich in Ihrem Reisepass mindestens 2 freie Seiten befinden.
3- Die Befreiung von der Visumpflicht oder ein erteiltes Visum für die Länder dieser Reise bedeutet nicht automatisch, dass die Ein- oder Ausreise in das Land möglich ist. Der Grenzbeamte hat das Recht, Sie nicht ein- oder ausreisen zu lassen; hierfür übernimmt das Reisebüro keine Verantwortung, die Verantwortung liegt beim Reisenden.
4- Nichttürkische Staatsangehörige oder Doppelstaatsbürger, die an der Reise mit einem anderen Reisepass teilnehmen, müssen sich bei den zuständigen Konsulaten direkt nach dem Visumverfahren erkundigen, das das Reiseland auf den verwendeten Reisepass anwendet; andernfalls haftet das Reisebüro nicht für die daraus entstehenden Folgen.
5- Um Probleme an der Grenzkontrolle des besuchten Landes aufgrund von zerrissenen, abgenutzten, nassen und/oder ähnlich beschädigten Pässen zu vermeiden, müssen diese erneuert werden. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Reisenden.
6- Da bei der Ein- und Ausreise von minderjährigen Gästen unter 18 Jahren, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, der zuständige Polizeibeamte möglicherweise eine Zustimmungserklärung beider Eltern verlangt, empfehlen wir, dass Minderjährige unter 18 Jahren und ihre Eltern dies besonders beachten.