1. Tag Istanbul – Malediven 24.-25. Mai
Treffen Sie sich am 24. Mai um 22:00 Uhr vor dem Turkish Airlines-Schalter im internationalen Abflugterminal des Flughafens Istanbul. Nach den Ticket-, Gepäck- und Boardingformalitäten fliegen wir mit dem planmäßigen Flug TK734 von Turkish Airlines um 02:10 Uhr in der Nacht vom 24. auf den 25. Mai zu den Malediven.
2. Tag Malediven 25. Mai
Nach unserer Ankunft um 12:30 Uhr Ortszeit auf den Malediven, dem im Indischen Ozean gelegenen Inselstaat mit 1.190 Inseln, bekannt für sein türkisblaues Meer, seine weißen Sandstrände und bunten Koralleninseln, erfolgt der Transfer zu unserem Hotel. Zimmerbezug und Freizeit zum Ausruhen. Übernachtung im Hotel.
3. Tag Malediven 26. Mai
Nach dem Frühstück steht der ganze Tag zur freien Verfügung. Sie können das Meer, den Sand und die Sonne genießen.
4. Tag: Malediven 27. Mai
Nach dem Frühstück steht der ganze Tag zur freien Verfügung. Sie können das Meer, den Sand und die Sonne genießen.
5. Tag: Malediven 28. Mai
Nach dem Frühstück steht der ganze Tag zur freien Verfügung. Sie können das Meer, den Sand und die Sonne genießen.
6. Tag: Malediven 29. Mai
Nach dem Frühstück steht der ganze Tag zur freien Verfügung. Sie können das Meer, den Sand und die Sonne genießen.
7. Tag: Malediven 30. Mai
Nach dem Frühstück werden die Zimmer geräumt und bis zur Transferzeit steht Ihnen Freizeit zur Verfügung. Zur festgelegten Transferzeit erfolgt unser Transfer zum internationalen Flughafen Malé. Nach Passkontrolle sowie Ticket- und Gepäckabfertigung fliegen wir mit Turkish Airlines Flug TK735 um 22:20 Uhr (30. Mai) nach Istanbul. Ankunft um 04:40 Uhr Ortszeit (31. Mai) und Ende unserer Reise. Wir freuen uns darauf, Sie bei unserer nächsten Reise wiederzusehen.
Hotels;
4*Oblu Xperience Ailafushi
4*Oblu Select Sangeli
Inbegriffene Leistungen:
• Economy-Class-Flüge mit Turkish Airlines auf der Strecke Istanbul – Malediven – Istanbul,
• Kostenlose Verpflegung an Bord
• 5 Nächte Unterkunft in der gewählten Hotelkategorie
• Transfers zwischen Flughafen und Hotel (Hin- und Rücktransfer per Schnellfähre, Wasserflugzeug oder Inlandsflug je nach Hotel)
Nicht im Preis inbegriffene Leistungen:
• Im Hotel genommene Extras
• Alle persönlichen Ausgaben
• Ausreisesteuer
• Reiseversicherung (bis 65 Jahre)
• Reiseversicherung (über 65 Jahre)
• Hotel-, Stadt- und Flughafensteuern
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein untrennbarer Bestandteil des Reiseprogramms und können nicht unabhängig davon betrachtet werden.
2- Sollte für die Reise keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht werden, kann der Veranstalter die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem Abreisedatum stornieren. In diesem Fall wird die Stornierungsinformation dem Gast mitgeteilt. Der gesamte Reisepreis wird dem Gast erstattet. Bei der Erstattung zusätzlicher Leistungen, die außerhalb der Reise erworben wurden, wird auch ein vom Veranstalter gebuchter Inlandsanschlussflug erstattet. Visa-Dienstleistungen sowie die Reiseschutzversicherung können nicht erstattet werden, wenn im Namen des Gastes unter Verwendung dieser Leistungen ein Visumantrag gestellt wurde, da diese Leistungen in Anspruch genommen worden sind. Wurde kein Visumantrag gestellt, werden auch Visa und Reiseschutzversicherung storniert und die Kosten erstattet. Hat der Gast den Inlandsanschlussflug nicht beim Veranstalter, sondern bei einem anderen Anbieter erworben, kann er im Falle einer Stornierung der Reise durch den Veranstalter keinerlei Erstattung vom Veranstalter verlangen. Der Gast akzeptiert beim Kauf der Reise im Voraus, dass der Veranstalter für materielle oder immaterielle Schäden, die aufgrund der Stornierung der Reise entstehen können, nicht haftbar gemacht werden kann.
3- Sollte für die Reise keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Reise aus Kulanz nicht zu stornieren. In diesem Fall wird die Reise individuell für den Gast durchgeführt; die im Paket enthaltene Reiseleitung beschränkt sich dann auf den Transfer bei An- und Abreise ins Ausland.
Stornierung und Änderung
4- Bei unseren Reisen werden die Transporttickets bereits zum Zeitpunkt der Reservierung ausgestellt. Bei Stornierungen, die mehr als 30 Tage vor dem Reisetermin erfolgen, werden die nicht stornierbaren, nicht änderbaren und nicht erstattungsfähigen Flugticketkosten als Strafbetrag berechnet.
5- Unsere Gäste haben das Recht auf eine kostenfreie Stornierung, sofern sie den Veranstalter bis spätestens 30 Tage vor dem Abreisedatum schriftlich informieren, ausgenommen Flugtickets, die vom Veranstalter an die Fluggesellschaft bezahlt wurden und/oder für die eine Verpflichtung eingegangen wurde. Erfolgt die Stornierung weniger als 31 Tage vor Reisebeginn, ist als Strafgebühr 50 % des verbleibenden Reisepreises nach Abzug des Flugticketpreises zu zahlen. Erfolgt die Stornierung 15 Tage oder weniger vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis als Strafgebühr zu zahlen. Bei einer Stornierung können die Rückerstattungsbedingungen für zusätzlich gebuchte Leistungen wie Inlandsanschlüsse, Visa-Service, Reiseschutzversicherung je nach Frist variieren; daher sollte im Voraus nach der Erstattungsfähigkeit gefragt werden. Der Veranstalter kann hinsichtlich der Erstattung zusätzlicher Leistungen keinerlei Zusage machen.
Reiseleitung und Ausflüge
6- Tage und Uhrzeiten der im Programm genannten Ausflüge können vom Reiseleiter je nach Öffnungs- oder Schließungsstatus der zu besuchenden Museen und Sehenswürdigkeiten sowie nach Wetterbedingungen geändert werden. Während der Touren können verschiedene Reiseleiter die Gruppe begleiten.
7- Die im Reisepaket enthaltenen panoramischen Stadtrundfahrten sind Touren zur allgemeinen Vorstellung der Städte, werden vom Fahrzeug aus mit Erläuterungen des Reiseleiters durchgeführt, beinhalten keine Eintritte zu Museen oder Sehenswürdigkeiten und dauern höchstens 2–3 Stunden. Sollte eine panoramische Tour, einschließlich der im Programm genannten weiteren Touren, an dem vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit aufgrund von Sperrungen durch lokale Behörden, nicht zugänglichen oder gesperrten Straßen infolge von Veranstaltungen oder aufgrund von Wetterbedingungen nicht durchgeführt werden können, haftet der Veranstalter nicht für die Nichtdurchführung dieser Touren. Einige Touren können bei gesperrten Straßen oder an Orten, die für Fahrzeuge nicht zugänglich sind, nach Möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.
8- Unser Reiseleiter kann, unter Berücksichtigung des Inhalts unserer Touren sowie der Teilnehmerzahl und des Schließungsstatus von Museen und Sehenswürdigkeiten, die Tage der Stadt- und/oder Zusatzbesichtigungen ändern. Dies gilt auch bei Änderungen der Flugzeiten.
9- Bei Touren mit Speedbooten ist Folgendes zu beachten: unmittelbar vor dem Einsteigen sollte keine schwere Mahlzeit eingenommen und keine große Menge Wasser getrunken werden. Gäste mit Magen-, Rücken- oder Nackenbeschwerden sowie schwangere Gäste müssen ihren Zustand dem Reiseleiter mitteilen.
10- Wenn an den im Bereich der im Preis enthaltenen Leistungen angegebenen Touren oder Mahlzeiten nicht teilgenommen wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Informationen zu Flügen
11- Der Veranstalter ist lediglich Vermittler zwischen dem Fluggast und der Fluggesellschaft; im Falle von Streitigkeiten gelten neben den einschlägigen Bestimmungen des türkischen Rechts auch das Haager Protokoll und das Warschauer Abkommen.
12- Bei Linien- und Sonderflügen kann es zu Verspätungen oder Änderungen der Flugzeiten kommen. Der Veranstalter ist verpflichtet, diese Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Der Passagier hat die Reise in Kenntnis des Risikos einer Flugzeitänderung oder Flugstornierung gebucht.
13- Kinder im Alter von 0 bis 2 Jahren zahlen nur die Flughafensteuer.
14- Gemäß den Regeln der Fluggesellschaft wird bei Hin- und Rückflugtickets der Rückflug von der Fluggesellschaft storniert, wenn der Hinflug nicht genutzt wird.
15- Für Personen, die an Reisen mit Flug teilnehmen, sind Check-in- und Boarding-Vorgänge persönliche Aufgaben und müssen vor dem Flug vom Gast an den Flughäfen, an den Schaltern der jeweiligen Fluggesellschaft oder online über die Internetseiten der Fluggesellschaften durchgeführt werden.
16- Kurzfristige Verspätungen und Gate-Änderungen werden an Flughäfen durch Lautsprecherdurchsagen und auf den Informationsanzeigen bekannt gegeben. Diese Informationen müssen von den Gästen selbst verfolgt werden.
17- Der Veranstalter haftet nicht für Gäste, die zur vorgesehenen Zeit gemäß den Regeln der Fluggesellschaft nicht am angegebenen Flughafen erscheinen, Check-in und Boarding nicht rechtzeitig durchführen oder trotz rechtzeitigem Check-in und Boarding nicht in das Flugzeug einsteigen und dadurch ihren Flug verpassen. Die Kosten für neue Hin- und Rückflugtickets sowie für Transfers usw. im Zielgebiet, die erforderlich sind, damit diese Gäste an der Reise teilnehmen können, tragen sie selbst.
18- Das übliche Freigepäck bei Flügen ab der Türkei beträgt 20 kg. Dieses Gewicht kann je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Wenn im Zielgebiet Inlandsflüge vorgesehen sind, kann das Gepäckgewicht bei diesen Flügen auf 15 kg reduziert sein. Regeln zu Übergepäck und Preisen werden von den Fluggesellschaften festgelegt und liegen nicht in der Verantwortung des Veranstalters.
19- Für Gäste, die ihre Flugtickets mit Meilen zu Business oder First Class upgraden möchten, können Upgrades nach Ausstellung der Tickets je nach Verfügbarkeit bei der Fluggesellschaft vorgenommen werden (bitte prüfen Sie die Fluggesellschaft, bei der Sie Mitglied sind). Eine Meilengarantie wird nicht für jeden Flug gegeben. Prüfen Sie, ob die Tickets des Programms für ein Upgrade geeignet sind.
20- Bei einigen Fluggesellschaften können Verpflegung, Getränke und Online-Check-in kostenpflichtig sein.
Sonstige Bestimmungen
21- Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für Änderungen oder Stornierungen, die der Gast direkt mit dem Hotel vornimmt. In diesem Fall gelten die Stornierungsbedingungen des Veranstalters.
22- In Fällen, in denen im Reiseprogramm nur die Kategorie der Hotels angegeben ist und/oder für dasselbe Reiseziel Optionen angeboten werden, werden die Hotelnamen dem Gast 48 Stunden vor Reisebeginn vom Veranstalter mitgeteilt.
23- In besonderen Zeiträumen wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels weiter als von den angegebenen Standorten oder Entfernungen entfernt genutzt werden. In einem solchen Fall wird der Gast 15 Tage vor dem Abreisedatum vom Veranstalter informiert.
24- Bei der Buchung der Reise müssen der im Reisepass eingetragene Name, das Geburtsdatum und die Passnummer vom Gast korrekt in das System eingegeben bzw. angegeben werden. Die Flugtickets werden auf Grundlage dieser Angaben ausgestellt. Stornierungs- oder Änderungsgebühren für Flugtickets, die aufgrund fehlerhafter Angaben entstehen, werden den Gästen belastet.
25- Um Ihr Mobiltelefon im Ausland nutzen zu können, prüfen Sie bitte vor der Abreise aus der Türkei bei Ihrem Mobilfunkanbieter, ob Ihr Telefon für die Nutzung im Ausland freigeschaltet ist.
26- Die Check-in-Zeit im Hotel ist 15:00 Uhr, die Check-out-Zeit 12:00 Uhr.
27- Wünsche bezüglich des Zimmers, die vom Veranstalter an das Hotel weitergegeben werden (hohe Etage, Nähe zu allgemeinen Bereichen, Raucher-/Nichtraucherzimmer, Betttyp), werden nach Möglichkeit entsprechend der Verfügbarkeit des Hotels berücksichtigt. Die Erfüllung dieser Wünsche hängt von der Verfügbarkeit beim Check-in ab und kann vom Veranstalter nicht garantiert werden.
28- Das in Hotels angebotene Frühstück unterscheidet sich vom in der türkischen Küche gewohnten reichhaltigen Frühstück. Es wird in der Regel als kontinentales Frühstück mit begrenzter Auswahl, bestehend aus Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee, serviert und kann für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Raum angeboten werden.
29- In einigen Fällen kann ein Doppelzimmer statt zwei Einzelbetten ein Doppelbett haben. Die meisten europäischen Hotels bieten bei Bedarf Zimmer mit zwei Betten an, die miteinander verbunden werden können.
30- Die Kinder- und Zustellbettpolitik kann je nach Hotel und Zimmertyp variieren.
31- Alle Zusatzbetten und Babybetten werden auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit des Hotels bereitgestellt und müssen vom Hotel bestätigt werden.
32- Die Kapazität für Zusatzbetten oder Babybetten im Zimmer beträgt maximal 1.
33- In 3-Bett-Zimmern gibt es ein Zustellbett; das für die 3. Person vorgesehene Bett ist kleiner als Standardbetten. 3-Bett-Zimmer bestehen aus 1 großen Bett + 1 Zustellbett. Zustellbetten sind Klappbetten und sogenannte Coach Beds. Unsere Gäste erklären sich bei 3-Bett-Zimmern und/oder Buchungen mit Kindern damit einverstanden, dass es aufgrund der zusätzlichen Betten in den Standardzimmern zu Platzengpässen und Bettentypen kommen kann.
34- Wenn bei Hotelreservierungen die Anzahl der mit Erwachsenen übernachtenden Kinder und deren Alter falsch angegeben werden, kann das betreffende Hotel einen Aufpreis verlangen. In diesem Fall liegt die Verantwortung bei dem Gast, der die falschen Angaben gemacht hat. Zur Altersprüfung von Kindern kann das Hotel einen Ausweis verlangen.
35- Bei Buchungen mit 2 Erwachsenen + 1 Kind ist für das Kind möglicherweise kein separates Bett vorhanden. Kinderpreise gelten nur, wenn das Kind bei zwei Erwachsenen untergebracht ist. Kinderermäßigungen gelten nur für das „einzige Kind“, das in die Altersgruppe passt und bei 2 Erwachsenen übernachtet.
36- Der tägliche Wechselkurs wird auf die Preise in TL übertragen. Es gelten die Kurse zum Zeitpunkt der Zahlung. Zusätzliche Wünsche sowie bestimmte Zusatzleistungen im Hotel (Minibar, Bügelservice usw.) unterliegen einem Aufpreis durch das Hotel. Diese Kosten sind beim Kauf nicht enthalten und sind während des Aufenthalts direkt an das Hotel zu zahlen.
37- Einige Länder haben unterschiedliche Regelungen bezüglich städtischer, touristischer oder lokaler Steuern. Alle derartigen Stadt-, Tourismus- oder sonstigen Steuern werden bei Ein- oder Ausreise vom Hotel direkt vom Gast erhoben.
38- Die in den Programmen angegebenen Entfernungen sind kartographisch basierend. Je nach Verkehr, Wetterbedingungen, geografischer Lage des Reiseziels, Straßenarbeiten und anderen Bedingungen können sich die Reisezeiten verlängern.
39- Der Veranstalter kann in zwingenden Fällen oder wenn er es für erforderlich hält, die Reihenfolge der Städte im Programm und die zu fliegende Hauptfluggesellschaft ändern, ohne den Inhalt des Programms zu beeinträchtigen.
40- Die persönlichen Gegenstände, Taschen, Koffer und Pässe/Personalausweise der Reiseteilnehmer liegen in deren eigener Verantwortung; für vergessene/verlorene/gestohlene Gegenstände haftet der Veranstalter nicht. Falls vergessene Gegenstände gefunden werden, trägt der Eigentümer die Kosten für den Versand ins Land und/oder an die Person.
41- Teilnehmer der Reise sind verpflichtet, ihre Reiseversicherungspolice sowie bei bestehenden Gesundheitsproblemen die entsprechenden Medikamente und ärztlichen Bescheinigungen mitzuführen.
42- Für mögliche zusätzliche Ausgaben kann beim Check-in im Hotel ein von einer offiziellen Stelle ausgestellter Lichtbildausweis/Reisepass sowie eine Kreditkarte oder eine Kaution in bar verlangt werden. Die Rückerstattung der bei der Abreise verlangten Kaution ist eine Angelegenheit zwischen dem Hotel und dem Gast; der Veranstalter ist hierbei nicht beteiligt.
Visa und Reisepass
1- Die Reisepässe unserer Gäste müssen ab dem Ende der Reise mindestens 6 Monate gültig sein.
2- Für den Grenzübertritt/Zollstempel müssen im Reisepass mindestens 2 leere Seiten vorhanden sein, damit Ein- und Ausreisestempel angebracht werden können.
3- Die Tatsache, dass für die Länder dieser Reise keine Visumpflicht besteht oder ein Visum erteilt wurde, bedeutet nicht, dass die Ein- oder Ausreise garantiert ist. Der Grenzpolizist hat das Recht, Sie ein- oder ausreisen zu lassen oder nicht; der Veranstalter haftet hierfür nicht, die Verantwortung liegt beim Reisenden.
4- Gäste, die keine türkischen Staatsbürger sind oder die die Reise mit einem anderen Pass aufgrund doppelter Staatsbürgerschaft antreten, müssen sich bei den zuständigen Konsulaten selbst über die Visabestimmungen des jeweiligen Landes für den zu verwendenden Reisepass informieren; andernfalls haftet der Veranstalter nicht für die daraus entstehenden Folgen.
5- Um Probleme mit der Grenzpolizei an der Einreisegrenze des besuchten Landes aufgrund von zerrissenen, abgenutzten, durchnässten und/oder ähnlich beschädigten Pässen zu vermeiden, müssen die Pässe erneuert werden. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Reisenden.
6- Da bei minderjährigen Gästen unter 18 Jahren, die alleine oder nur mit einem Elternteil reisen, an der Ein- und Ausreise von den Beamten möglicherweise eine Bescheinigung über die gemeinsame Zustimmung der Eltern verlangt wird, empfehlen wir, dass Minderjährige und ihre Eltern in dieser Angelegenheit besonders aufmerksam sind.