ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1- Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ein integraler Bestandteil des Reiseprogramms und können nicht unabhängig davon betrachtet werden.
2- Sofern für die Reise keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird, kann Wtatil die Reise bis spätestens 21 Tage vor dem Abreisedatum stornieren. In einem solchen Fall wird die Stornierungsinformation dem Gast mitgeteilt. Der vollständige Reisepreis wird dem Gast zurückerstattet. Bei der Rückerstattung zusätzlicher, außerhalb der Reise erworbener Leistungen gilt: Ein über Wtatil gebuchter Inlandsanschlussflug wird ebenfalls erstattet; Visumdienstleistungen und Reise-Krankenversicherung werden jedoch nicht erstattet, wenn bereits im Namen des Gastes ein Visumantrag unter Nutzung dieser Leistungen gestellt wurde, da diese Leistungen als in Anspruch genommen gelten. Wurde kein Visumantrag gestellt, werden Visum und Reise-Krankenversicherung ebenfalls storniert und erstattet. Hat der Gast den Inlandsanschlussflug nicht über Wtatil, sondern bei einem anderen Anbieter erworben, kann im Falle einer von Wtatil stornierten Reise keine Erstattung von Wtatil verlangt werden. Der Gast akzeptiert beim Kauf der Reise im Voraus, dass Wtatil für materielle und immaterielle Verluste, die durch die Stornierung der Reise entstehen können, nicht haftbar gemacht werden kann.
3- Sofern für die Reise keine ausreichende Teilnehmerzahl erreicht wird, ist Wtatil berechtigt, die Reise aus Kulanz nicht zu stornieren. In diesem Fall wird die Reise individuell für den Gast durchgeführt, sodass die im Paket enthaltene Reiseleitung nur den Transfer von und zum Ausland umfasst.
Stornierung und Änderungen
4- Unsere Gäste haben das Recht auf eine kostenfreie Stornierung bis 30 Tage vor dem Abreisedatum, sofern sie Wtatil dies schriftlich mitteilen, ausgenommen Flugtickets, deren Zahlung an die Fluggesellschaft bereits von Wtatil geleistet und/oder verbindlich zugesagt wurde. Bei einer Stornierung, wenn bis zum Reisebeginn weniger als 31 Tage verbleiben, ist eine Stornogebühr in Höhe von 50 % des verbleibenden Reisepreises nach Abzug des Flugticketpreises zu zahlen; wenn bis zum Reisebeginn 15 Tage oder weniger verbleiben, ist der gesamte Reisepreis als Stornogebühr zu zahlen. Bei Stornierungswünschen können die Rückerstattungsbedingungen für zusätzliche Leistungen wie Inlandsanschlussflüge, Visumdienstleistungen und Reise-Krankenversicherung je nach Stornierungszeitpunkt variieren; daher ist vorab nach den Erstattungsbedingungen zu fragen. Wtatil kann bezüglich der Stornierung zusätzlicher Leistungen keinerlei Zusage machen.
Reiseleitung und Zusatzreisen
5- Die im Programm angegebenen Tage und Uhrzeiten der Touren können vom Reiseleiter je nach Öffnungs- und Schließzeiten von Museen und Sehenswürdigkeiten am Reiseziel sowie je nach Wetterbedingungen geändert werden. Während der Touren können unsere Gäste von unterschiedlichen Reiseleitern begleitet werden.
6- Die im Reisepaket enthaltenen panoramischen Stadtrundfahrten sind Touren zur allgemeinen Vorstellung der Städte, die vom Fahrzeug aus mit Erläuterungen des Reiseleiters durchgeführt werden, ohne Eintritte zu Museen oder Sehenswürdigkeiten, und höchstens 2-3 Stunden dauern. Sollte es bei den panoramischen Touren, einschließlich der im Programm angegebenen weiteren Touren, an dem vorgesehenen Tag und zur vorgesehenen Uhrzeit aufgrund von durch lokale Behörden verhängten Einschränkungen, gesperrten Straßen wegen Veranstaltungen oder ähnlicher Gründe nicht möglich sein, diese durchzuführen, oder sollte dies aufgrund der Wetterbedingungen unmöglich werden, haftet Wtatil nicht für die Nichtdurchführung dieser Touren. Einige Touren können, wenn Straßen gesperrt sind oder Fahrzeugzufahrten nicht erlaubt sind, soweit möglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder zu Fuß durchgeführt werden.
7- Unser Reiseleiter kann je nach Inhalt unserer Touren, der Teilnehmerzahl sowie dem Status von geschlossenen Museen und Sehenswürdigkeiten die Tage der Stadttouren und/oder Zusatztouren ändern. Dies gilt auch bei Änderungen der Flugzeiten.
8- Bei unseren Touren mit Speedbooten ist zu beachten, dass direkt vor dem Einsteigen keine schweren Mahlzeiten eingenommen und keine großen Mengen Wasser getrunken werden sollten. Gäste mit Magen-, Rücken- oder Nackenbeschwerden sowie schwangere Gäste müssen ihren Reiseleiter darüber informieren.
9- Wenn an den als im Preis inbegriffen angegebenen Touren oder Mahlzeiten nicht teilgenommen wird, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Zu den Flügen
10- Wtatil ist gegenüber der Fluggesellschaft lediglich Vermittler zwischen dem Fluggast und der Airline; bei möglichen Streitigkeiten gelten neben den einschlägigen Bestimmungen des türkischen Rechts auch das Haager Protokoll und das Warschauer Übereinkommen.
11- Bei Linien- und Sonderflügen können Verspätungen oder Änderungen der Flugzeiten auftreten. Wtatil ist verpflichtet, diese Änderungen so schnell wie möglich mitzuteilen. Der Passagier hat die Reise unter Akzeptanz des Risikos von Flugzeitänderungen bzw. -stornierungen erworben.
12- Kinder im Alter von 0-2 Jahren zahlen nur die Flughafengebühr.
13- Gemäß den Regeln der Fluggesellschaften wird bei Hin- und Rückflugtickets der Rückflug von der Fluggesellschaft storniert, wenn der Hinflug nicht genutzt wird.
14- Für Personen, die an Flugreisen teilnehmen, sind der Check-in und das Boarding persönliche Aufgaben und müssen vor dem Flug an den Flughäfen am Schalter der jeweiligen Fluggesellschaft oder online auf den Internetseiten der Fluggesellschaft durchgeführt werden.
15- Letzte Verspätungen und Gate-Änderungen werden an den Flughäfen durch Lautsprecherdurchsagen bekannt gegeben und auf den Informationsanzeigen angezeigt. Diese Informationen müssen von den Gästen selbst verfolgt werden.
16- Wtatil haftet nicht dafür, dass Gäste, die zu den von den Fluggesellschaften angegebenen Zeiten nicht am genannten Flughafen erscheinen, den Check-in und das Boarding nicht rechtzeitig durchführen oder trotz rechtzeitigen Check-in und Boarding nicht in das Flugzeug einsteigen und daher den Flug nicht antreten können. Die Beschaffung neuer Hin- und Rückflugtickets sowie sämtliche Kosten für Transfers usw. in die Zielregion, die erforderlich sind, damit verspätete Gäste an der Reise teilnehmen können, gehen vollständig zu ihren Lasten.
17- Das allgemeine Freigepäckgewicht für aus der Türkei startende Flüge beträgt 20 kg. Dieses Gewicht kann je nach Fluggesellschaft und Zielland variieren. Wenn im Zielland Inlandsflüge stattfinden, kann das Freigepäckgewicht bei diesen Inlandsflügen auf 15 kg reduziert werden. Die Regeln für Übergepäck bezüglich Gewicht/Preis werden von den Fluggesellschaften festgelegt und liegen nicht in der Verantwortung von Wtatil.
18- Für Gäste, die ihre Flugtickets mit Meilen upgraden möchten (Business oder First Class), kann das Upgrade nach Ausstellung der Tickets je nach Verfügbarkeit der Fluggesellschaft (prüfen Sie bitte Ihre Mitgliedsfluggesellschaft) durchgeführt werden. Es wird keine Meilengarantie für jeden Flug gegeben. Bitte prüfen Sie, ob die Programmtickets in eine aufwertbare Buchungsklasse ausgestellt werden können.
19- Bei einigen Fluggesellschaften können Speisen und Getränke sowie Online-Check-in kostenpflichtig sein.
Weitere Bestimmungen
20- Wtatil übernimmt keine Verantwortung für Änderungen oder Stornierungen, die der Gast direkt mit dem Hotel vornimmt. In diesem Fall gelten die Stornobedingungen von Wtatil.
21- Falls im Reiseprogramm nur Kategorieinformationen angegeben sind und/oder für dasselbe Reiseziel mehrere Hoteloptionen angeboten werden, werden die Hotelnamen dem Gast 48 Stunden vor Reisebeginn von Wtatil mitgeteilt.
22- Während besonderer Zeiträume wie Messen, Kongressen, Konzerten, Veranstaltungen, Sportturnieren usw. können Hotels weiter von den angegebenen Standorten oder Entfernungen entfernt liegen. In einem solchen Fall informiert Wtatil 15 Tage vor dem Abreisedatum über diese Änderung.
23- Bei der Buchung der Reise müssen der im Reisepass vermerkte Name, das Geburtsdatum und die Passnummer vom Gast korrekt im System eingegeben bzw. angegeben werden. Flugtickets werden auf Grundlage dieser Angaben ausgestellt. Die Kosten für die Stornierung oder Änderung von Flugtickets aufgrund fehlerhafter Angaben werden den Gästen berechnet.
24- Um Ihr Mobiltelefon im Ausland nutzen zu können, überprüfen Sie bitte vor der Abreise aus der Türkei in Absprache mit Ihrem Mobilfunkanbieter, ob Ihr Telefon für das Ausland freigeschaltet ist.
25- Die Check-in-Zeit im Hotel ist 15:00 Uhr, die Check-out-Zeit ist 12:00 Uhr.
26- Wünsche bezüglich des Zimmers (höhere Etage, Nähe zu Gemeinschaftsbereichen, Raucher-/Nichtraucherzimmer, Bettenart) werden von Wtatil an das Hotel weitergeleitet. Es wird darauf geachtet, dass die reservierten Zimmer den Wünschen des Gastes entsprechend der Verfügbarkeit des Hotels entsprechen. Die Erfüllung dieser Wünsche hängt jedoch von der Verfügbarkeit beim Check-in ab und kann von Wtatil nicht garantiert werden.
27- Das in Hotels angebotene Frühstück unterscheidet sich vom in der türkischen Küche üblichen reichhaltigen Frühstück. Es wird in der Regel als kontinentales Frühstück mit begrenzter Auswahl aus Butter, Marmelade, Brot, Tee oder Kaffee angeboten und kann für Gruppen in einem separaten, der Gruppe zugewiesenen Saal serviert werden.
28- In manchen Fällen kann statt eines Zimmers mit zwei Einzelbetten ein Doppelbett vorhanden sein. Die meisten europäischen Hotels bieten Zimmer mit zwei Betten an, die bei Bedarf zusammengefügt werden können.
29- Die Kinder- und Zustellbettenpolitik kann je nach Hotel und Zimmertyp variieren.
30- Jedes zusätzliche Bett und jedes Babybett wird auf Anfrage und je nach Verfügbarkeit des Hotels bereitgestellt und muss vom Hotel bestätigt werden.
31- Die Kapazität für Zusatzbetten oder Babybetten im Zimmer beträgt maximal 1 Stück.
32- In Dreibettzimmern gibt es ein Zustellbett; das für die dritte Person vorgesehene Bett ist kleiner als Standardbetten. Dreibettzimmer bestehen aus 1 großem Bett + 1 Zustellbett. Die Zustellbetten sind Klappbetten oder sogenannte Coach Beds. Unsere Gäste erklären sich bei Buchungen von Dreibettzimmern und/oder mit Kindern damit einverstanden, dass die zusätzlichen Betten zu Platzengpässen im Zimmer führen können und dass sie die Bettart akzeptieren.
33- Wenn bei Hotelreservierungen die Anzahl der mit den Erwachsenen reisenden Kinder und das Alter der Kinder falsch angegeben werden, kann das betreffende Hotel eine zusätzliche Gebühr verlangen. In einem solchen Fall liegt die Verantwortung bei dem Gast, der die falschen Angaben gemacht hat. Das Hotel kann zur Altersprüfung bei Kindern einen Ausweis verlangen.
34- Bei Reservierungen für 2 Erwachsene + 1 Kind besteht möglicherweise kein separates Bett für das Kind. Kinderpreise gelten nur, wenn das Kind bei zwei Erwachsenen im selben Zimmer untergebracht ist. Kinderermäßigungen gelten für das „einzige Kind“ einer Altersgruppe, die bei 2 Erwachsenen untergebracht ist.
35- Tägliche Wechselkursschwankungen werden in die TL-Preise eingerechnet. Es gelten die Wechselkurse zum Zeitpunkt der Zahlung. Zusätzliche Wünsche sowie einige im Hotel in Anspruch genommene Zusatzleistungen (Minibar, Bügeln usw.) werden vom Hotel extra berechnet. Diese Kosten sind beim Kauf nicht im Preis enthalten und werden während des Aufenthalts direkt an das Hotel gezahlt.
36- Einige Länder haben unterschiedliche Regelungen in Bezug auf städtische, touristische oder lokale Steuern. Alle derartigen Stadt-, Tourismus- oder sonstigen Steuern werden vom Hotel beim Ein- oder Auschecken vom Gast eingezogen.
37- Die in den Programmen angegebenen Entfernungen basieren auf Karten. Je nach Verkehr, Wetterbedingungen, geografischer Lage des besuchten Landes, Straßenarbeiten und Straßenverhältnissen können sich die Reisezeiten verlängern.
38- Wtatil kann in zwingenden Fällen oder wenn es erforderlich erscheint, die Reihenfolge der Städte im Programm und die zu fliegende Hauptfluggesellschaft ändern, ohne den Inhalt des Programms zu beeinträchtigen.
39- Die persönlichen Gegenstände, Taschen, Koffer und Pässe/Ausweise der Teilnehmer an der Reise liegen in ihrer eigenen Verantwortung; Wtatil haftet nicht für vergessene/verlorene/gestohlene Gegenstände. Falls vergessene Gegenstände gefunden werden, gehen die bei der Zustellung an das Land und/oder die Person entstehenden Kosten zu Lasten des Eigentümers.
40- Die an der Reise teilnehmenden Personen sind verpflichtet, ihre Reise-Krankenversicherungspolicen sowie bei bestehenden Gesundheitsproblemen die entsprechenden Medikamente und ärztlichen Bescheinigungen mitzuführen.
41- Für mögliche zusätzliche Ausgaben kann beim Hotel-Check-in ein amtlicher Lichtbildausweis/Reisepass sowie eine Kreditkarte oder eine Kaution in bar verlangt werden. Die Rückerstattung der beim Check-out verlangten Kaution ist eine Angelegenheit zwischen dem Hotel und dem Gast; Wtatil hat hierbei keinerlei Einfluss.
Visa und Reisepass
42- Für türkische Staatsbürger besteht keine Visumpflicht.
43- Die Reisepässe unserer Gäste müssen ab dem Ende des Reisezeitraums noch mindestens 6 Monate gültig sein.
44- Damit bei Grenzübertritten/ Zollkontrollen ein Ein- und Ausreisestempel in Ihren Reisepass gesetzt werden kann, muss Ihr Reisepass mindestens 2 leere Seiten enthalten.
45- Die Befreiung von der Visumspflicht für die Länder dieser Reise bedeutet nicht, dass die Einreise bzw. Ausreise garantiert ist; der Grenzbeamte hat das Recht, Ihnen die Ein- oder Ausreise zu verweigern. Wtatil haftet hierfür nicht, die Verantwortung liegt beim Reisenden.
46- Gäste, die keine türkische Staatsangehörigkeit besitzen oder die doppelte Staatsbürgerschaft haben und mit ihrem anderen Reisepass an der Reise teilnehmen, müssen sich bei den zuständigen Konsulaten persönlich über die für den verwendeten Reisepass geltenden Visumsverfahren des Reiselandes informieren; andernfalls haftet Wtatil nicht für die daraus entstehenden Folgen.
47- Um Probleme mit dem Zoll an der Grenze des zu besuchenden Landes aufgrund von zerrissenen, abgenutzten, nassen und/oder anderweitig beschädigten Reisepässen zu vermeiden, müssen diese erneuert werden. Andernfalls liegt die Verantwortung beim Reisenden.
48- Da bei minderjährigen Gästen, die allein oder nur mit einem Elternteil reisen, an den Ein- und Ausreisegrenzen von den zuständigen Polizeibeamten ein Dokument verlangt werden kann, das die gemeinsame Einwilligung der Eltern bestätigt, empfehlen wir Minderjährigen unter 18 Jahren und ihren Eltern, dies zu beachten.